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4. Den notorisch fremdgehenden Partner

Ja, Ja. Ein Partner ist im Idealfall kein Ding, dennoch solltest Du ihn/sie „entsorgen“, wenn er/sie es mit der Treue nicht so ernst nimmt. Das gilt natürlich nicht, wenn man freiwillig in einer offenen Beziehung lebt. Aber ansonsten ist es schädlich für Deine Seele. Wenn der Partner es bewusst in Kauf nimmt, dass er Dich mit seiner Untreue verletzt, dann ist so was von „Entrümpelung“ angesagt.

Verabschiede Dich von dem Gedanken, dass er/sie sich ändert. Menschen, die wiederholt fremdgehen, hören nur in den seltensten Fällen damit auf. Und selbst wenn sie es tun. Ist das Vertrauen erst einmal verloren, dann war’s das mit der Beziehung.


5. Kontoauszüge in Papierform

Wir leben in einem digitalen Zeitalter, in dem auch Du hoffentlich schon angekommen bist. Wenn Du also immer noch alte Kontoauszüge in Papierform hortest, dann wird es Zeit diese in den Müll zu werfen. Besonders, wenn sie schon mehrere Jahre alt sind.

Kein Mensch braucht so viel Kontrolle über die Vergangenheit. Zudem bewahren Banken Deine Kontoauszüge mindestens 10 Jahre lang auf und Du kannst sie im Notfall – innerhalb dieses Zeitraums – immer anfordern. Wenn Du also nicht zum Messie mutieren willst – weg damit!

6. Abgelaufene Kosmetikartikel

Na? Wo befindet sich Dein Fach in dem Du all die abgelaufenen Cremes, Lotionen und Wässerchen hortest? Und immer schön bei der Wahrheit bleiben. Sollte es schon länger als ein Jahr her sein, seitdem Du zum letzten Mal nach alter Kosmetika gesucht hast, dann wäre die Zeit Mal wieder reif für eine private Inventur.

Auf das Verfallsdatum solltest besonders bei kosmetischen Artikeln achten, denn alte Beautyprodukte, die im ständig feucht-warmen Badezimmer aufbewahrt werden, bieten den idealen Nährboden für Bakterien und sind schädlich. Wenn Du Deiner Haut also etwas Gutes tun möchtest, dann ab in die Tonne mit dem alten Zeug.